Unser allgemeinen Geschäfsbedingungen
Stand Juli 2020
Der Bildungsgang kann vollumfänglich bei Ausbildungsbeginn oder in zwei Raten beglichen werden. Wird eine Person vom Besuch eines Moduls wegen Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung dispensiert, werden diese Kosten anteilsmässig abgezogen. Finanzielle Unterstützungsgesuche richten Sie bitte an Ihre Pfarrei oder Kirchgemeinde.
Modul- und Abschlusszertifikate sowie Teilnahmebestätigungen werden nur dann ausgehändigt, wenn sämtliche Kurskosten bezahlt sind.
Soweit auf den Rechnungsformularen keine anderen Fälligkeitstermine genannt werden, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist beglichen, so ist das Zentralsekretariat berechtigt, Säumigen für die damit verbundenen zusätzlichen Umtriebe eine Mahngebühr sowie allfällige Spesen für Porto und Betreibungskosten in Rechnung zu stellen. Die erste Mahnung ist kostenfrei. Eine 2. Mahnung wird mit CHF 35.–, eine dritte Mahnung mit CHF 75.– in Rechnung gestellt.
Wird das Kursgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch des Unterrichts verweigert werden.
Eine Abmeldung muss in jedem Fall schriftlich (per Brief oder Mail) erfolgen. Abmeldungen vom Bildungsgang sind der zuständigen Aufnahmestelle, Abmeldungen von Einzelmodulen der zuständigen Fachstelle zu melden.
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss, Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme verrechnet das Zentralsekretariat für Einzelmodule 100% der Kurskosten. Nicht genutzte Leistungen werden nicht zurückerstattet.
Bei Ausstieg aus dem Bildungsgang berechnet das Zentralsekretariat die bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den Annullierungsbedingungen für Einzelmodule bezogenen Leistungen.
Ausnahmen in Härtefällen können bei der Geschäftsführung beantragt werden.
AbsolventInnen des Bildungsgangs wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.
Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Einzelmodule bis spätestens einen Monat vor Beginn abzusagen. Das kann in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl oder anderen Umständen geschehen, die die Durchführung unmöglich machen. Dank dem breiten Angebot kann das Modul zum nächstmöglichen Zeitpunkt besucht werden. Ist das nicht möglich, wird der einbezahlte Kostenbetrag für das Einzelmodul vollumfänglich zurückbezahlt.