FAQ
Hier finden Sie die Antworten zu den meistgestelltesten Fragen.
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FAQ's
Die Module nach ForModula werden von den kantonal-/kirchlichen Organisationen finanziell und personell stark mitgetragen. Die verrechneten Kosten decken den finanziellen und personellen Aufwand nicht.
4 Tages Modul CHF 880.-
3 Tages Modul CHF 670.-
Die Einzelmodulkosten berechnen sich aus einem Anteil des gesamten Bildungsganges. In den Bildungsgangskosten sind Kost- und Logis, Modulkosten, etc. inbegriffen. Dies gilt auch für Einzelmodule. Aufgrund des Grundsatzes gleiche Modulkosten für alle Module können keine Reduktionen bei Modulen angeboten werden, welche keine Übernachtungen haben. Auf Wunsch ist bei diesen Modulen eine Übernachtung ohne Zusatzkosten möglich. Zusätzliche Reisespesen werden zurückerstattet. Hier ist anzumerken, dass sämtliche Module von den Trägern und den Landeskirchen stark subventioniert werden.
Die Zuständigkeit für die Module liegt bei der durchführenden Kursleitung. Diese ist verantwortlich, dass die nötigen Unterlagen an die Kursteilnehmer gelangen. Organisatorische Fragen zu einem Modul werden ebenfalls von der durchführenden Fachstelle beantwortet.
Es wird vorausgesetzt, dass ein Praxisfeld in der Jugendpastoral vorliegt. Weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen sind im Gespräch mit der zuständigen Fachstelle zu klären.
Jedes Modul, welches mit einem Zertifikat abgeschlossen wird, beinhaltet einen Kompetenznachweis. Darin wird aufgezeigt, dass die Teilnehmenden den Modulinhalt anhand einer praxisorientierten Aufgabe umsetzen, evaluieren und reflektieren können. Der Kompetenznachweis umfasst ca. 10 Seiten. Um diesen einzureichen hat der oder die Teilnehmende 6 Monate Zeit.
Grundsätzlich sind alle Informationen auf der Webseite auffindbar. Bei spezifischen Fragen kann man sich jederzeit an die Fachstelle des Arbeitskantons oder an das Zentralsekretariat wenden.
Schliesst man ein Modul mit einem Kompetenznachweis ab, sind 3 Ausbildungscoachings pro Modul vorgesehen. Diese sollen helfen das Gelernte in die Praxis umzusetzen.
Die beiden Jugendverbände haben gemeinsam definiert, dass die Module M27 "Begleitung und Beratung", M33 "Umgang mit Konflikten", M15 "Spirituelle Prozesse begleiten", M30 "Persönlichkeitsbildung" und M28 "Berufsfeldgestaltung kirchliche Jugendarbeit" eine umfassende Präsestätigkeit ermöglichen.
Für jedes Modul ist eine bestimmte Zeit des Selbststudiums vorgesehen. Nicht alle Kursinhalte können während der Präsenztage abgearbeitet werden. Zur Vor- und Nachbereitung der Kurstage wird Material zum Einlesen abgegeben. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Modulteilnehmer/-innen ist das Selbststudium auch dafür da, dass alle Teilnehmer mit einem vergleichbaren Wissen in das Modul starten.
Die Ausbildung zum kirchlichen Jugendarbeiter / zur kirchlichen Jugendarbeiterin nach ForModula ist eine kirchliche Ausbildung. Sie berechtigt zur Arbeit innerhalb der Kirche und beinhaltet keinen staatlichen Abschluss (vergleiche Katechetin nach ForModula). Der Bildungsgang steht in der Bildungsystematik auf der Stufe der höheren Berufsbildung.
Grundsätzlich ist es möglich Ausbildungsinhalte früherer Aus- und Weiterbildungen dem Bildungsgang anrechnen zu lassen. Dies erfordert ein Äquivalenzverfahren, welches die zuständige Fachstelle gerne im Detail erklärt.
Die Abschlussprüfung umfasst den gesamten Lernstoff der 12 besuchten Module. Sie soll aufzeigen, dass ein Bildungsgangteilnehmer / eine Bildungsgangteilnehmerin die Inhalte verstanden hat und umsetzen kann. Genaueres ist im Prüfungsreglement nachzulesen.
Grundsätzlich gilt: Ein Modul muss zu 90% besucht werden, um dieses abzuschliessen und das Zertifikat zu erhalten. Die Detailplanung der einzelnen Module kann voraussetzen, dass auch am Abend gearbeitet wird. Genauere Informationen sind bei der durchführenden Fachstelle einzuholen.
Die theologischen Module M 3 und M 4 werden vom Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut TBI durchgeführt. Auf reformierter Seite sind äquivalente Angebote zu besuchen. Genauere Infos und die Möglichkeit eines Äquivalenzverfahrens sind mit der zuständigen Fachstelle zu klären.
Die schweizerische Bischofskonferenz hat auf katholischer Seite die Anerkennung des Bildungsgangs und Berufes in allen Bistümern beschlossen. Die genauen Anstellungsbedingungen sind am besten mit der Fachstelle des Arbeitskantones zu klären.
Modulzertifikate sind 5 Jahre gültig. Das bedeutet, dass sich die Kandidatin/der Kandidat nach dem Erwerb des ersten Modulzertifikats innerhalb von 5 Jahren zur Abschlussprüfung anmelden muss. In Grenzfällen entscheidet die Qualitätssicherungskommission (QSK) über Ausnahmen. Hierzu ist ein schriftlich begründetes Gesuch an die QSK zu stellen.
Die zuständige Aufnahmestelle klärt ab, ob die damals gültigen Inhalte noch immer gültig sind. Je nach Aktualität entscheidet sie, ob nur noch ein summarischer bzw. angepasster Kompetenznachweis zu machen ist. Wenn lange zurückliegend und alle Inhalte und Ziele, samt Kompetenzen sich verändert haben, muss das Modul nochmals besucht und der Kompetenznachweis gemacht werden.
Unter diesen Voraussetzungen muss ein Gleichwertigkeitsverfahren durchlaufen werden. Dabei wird geprüft, ob die bisherigen Ausbildungsleistungen einer Lehre entsprechen. Richtlinien betr. Gleichwertigkeit: In der Regel dauert eine Lehre 3 Jahre (120 Ausbildungs- resp. Schultage). Plus berufliche Erfahrung: 3 Jahre à 4 Arbeitstage bei etwa 45 Schulwochen. Berufliche Tätigkeit: ca. 540 Arbeitstage (wovon ca. 1/5 ausbildungsähnlichen Charakter haben sollten = berufliches Lernen am Arbeitsplatz, also rund 100- 110 Tage). Schön wäre (ist) es, wenn eine Prüfung oder Examen abgeschlossen wurde (Prüfung, Examen, etc.), damit man auch sieht, dass eine Person etwas durchziehen und abschliessen kann. Das erhöht die Prognose der Abschlussmöglichkeit.
Die Fachstellen klären mit Hilfe des Lebenslaufs ab, ob Gleichwertigkeit gegeben ist. Im anderen Fall sind ergänzende Massnahmen zu absolvieren (z.B. ist der Besuch eines Allgemeinbildungskurses (z.B. Bei AKAD) angezeigt. Wie bei der Gleichwertigkeitsanerkennung für Module wird das Gesuch bei der Qualitätssicherungskommission eingereicht. Für die Gleichwertigkeitsverfahren sind die zuständigen Fachstellen Ansprechort.